Lizenzbestimmungen
Lizenzvertrag für die Software “VIMP Light”
1. Vereinbarung
Begriffliche Definitionen zum Lizenzvertrag für die Nutzung des Media Content Management Systems von VIMP in der oben genannten Version (nachfolgend “Software”). Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend “Vertrag”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der VIMP GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”) und Ihnen, handelnd in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person (nachfolgend “Lizenznehmer”). Unternehmen, oder gewerblich handelnde Personen sind von dieser Lizenzvereinbarung der kostenlosen Version ausgeschlossen.
Durch die Akzeptanz dieser Lizenzbestimmungen und mit dem Herunterladen, Installieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Websites oder Instanzen, auf denen er die Software einsetzen möchte, so ist für jede einzelne Instanz ein separater Endkunden-Lizenzvertrag abzuschließen.
Der Begriff “Software” umfasst dabei auch sämtliche modifizierte Versionen oder Update-Versionen, sowie Erweiterungen oder Plug-Ins dieser Software, die Ihnen durch den Lizenzgeber kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden.
2. Lizenzvergabe
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine unbefristete, nicht ausschließliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes der Software, unter der Voraussetzung, dass die Software alle ursprünglichen Eigentumsvermerke weiterhin enthält und der Lizenznehmer nicht gegen Pflichten und Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Die Leistungsbeschreibung der Software in der ausgewählten Version und der Erweiterungen ist auf den Produktseiten des Lizenzgebers zu finden. Um alle Funktionen der Software im vollen Umfang nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Software von Drittanbietern. Alle in dieser Vereinbarung geregelten Punkte beziehen sich auf die VIMP Software, die seitens des Lizenzgebers zum Download angeboten, oder über einen vom Lizenzgeber beauftragten Anbieter bezogen wird. Die Einbindung weiterer, auch empfohlener Software von Drittanbietern in die VIMP Software, ist nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Die Nutzung/Einbindung von Software von Drittanbietern unterliegt unter Umständen anderen/weiteren Lizenzbedingungen, für dessen Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine vollständigen und korrekten Kontaktdaten im Online-Account auf www.vimp.com anzugeben, die vertraulich und gemäß den Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers gespeichert und genutzt werden. Änderungen dieser Daten müssen dem Lizenzgeber unverzüglich mitgeteilt werden, bzw. im Account direkt vorgenommen werden.
Der Lizenznehmer ist für den Betrieb der Software vollumfänglich selbst verantwortlich und in der direkten Haftung für jegliche Schadensformen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt sind (z.B. zum Datenschutz). Er ist außerdem im Rahmen dieser Lizenz nicht dazu berechtigt, gewaltverherrlichende, rassistische, kriminelle, rechtlich geschützte oder illegale Inhalte zu veröffentlichen, über die Software zugänglich zu machen oder die Veröffentlichung solcher Inhalte zu billigen.
Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, individuell benötigte Dokumentationen oder individuelle Verbesserungen zur Software zu erhalten. Der Lizenzgeber hat das Recht die Software in den nachfolgenden Versionen (Updates) abzuändern oder anzupassen.
3. Besondere Vereinbarungen für die Version VIMP Light
Der Lizenznehmer ist berechtigt,
- die Template-Dateien zu modifizieren, bzw. modifizieren zu lassen.
- diese Lizenz für den verteilten Serverbetrieb auf maximal zwei Frontendserver zu nutzen
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt,
- die Software in einer geschützten Intra- oder Extranet Umgebung zu nutzen. Das Portal muss öffentlich und frei zugänglich sein.
- diese Version der Software als oder für ein Unternehmen zu nutzen, bzw. zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken einzusetzen.
- die Software zu internen oder öffentlichen Testzwecken einzusetzen.
- jeglichen Quellcode, der in kompilierter Form vorliegt, zu dekompilieren oder zu modifizieren (z.B. durch „patchen“).
- die Referenzkennzeichnungen auf VIMP in der Fußzeile und den Text link im Impressum zu ändern oder zu entfernen.
- Teile der Software weiter zu geben, zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen. Dies schließt auch eine unentgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung ein.
- die Software auf mehr als einem Portal oder einer Instanz oder unter mehreren Domains zu nutzen oder zu betreiben. Sie benötigen hierfür zusätzliche Lizenzen des Lizenzgebers.
- die Software im Einsatz zu vermarkten, bzw. im Portal selbst oder durch Dritte Werbeplätze zu schaffen und kommerziell zu verwerten, bzw. verwerten zu lassen. Dies gilt für jede Form der Onlinewerbung (wie z.B. Banner, Skyscraper, etc.).
Der Lizenznehmer ist verpflichtet die URL (also der vollständige Pfad auf einem an das Internet angeschlossenem Web-Server) im VIMP-Account anzugeben und aktuell zu halten, unter der der Lizenznehmer plant die Software einzusetzen bzw. unter der er die Software einsetzt.
Jede Verletzung dieser Bestimmungen führt zur sofortigen Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenzgeber, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Kündigung bedarf. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber hat das Recht, den Lizenznehmer und ggf. die Marke des Lizenznehmers und die Internetpräsenz des Lizenznehmers als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz des Lizenzgebers, aufzuführen. Das Recht des Lizenzgebers, den Lizenznehmer und seine Marke/Marken als Referenz zu nennen, gilt auch für jegliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung der Software (Download) an den Lizenznehmer. Das Recht auf sofortige Kündigung bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung bleibt bestehen. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, sofort sämtliche Kopien der Software zu vernichten.
6. Eigentumsrechte
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber und/oder bei seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich der Software zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die Software ist durch Urheberrechte, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenzgeber steht mit den Personen, die Inhalte auf das durch den Lizenznehmer betriebene Portal übermitteln, in keinerlei Verbindung und kennt ihre Identität nicht. Der Lizenznehmer haftet selbst für jegliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte Dritter (etwa durch eine missbräuchliche oder unerlaubte Veröffentlichung von Inhalten auf dem Portal) entstehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten.
7. Gewährleistungsausschluss
Es entfällt jegliche Gewährleistung. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw. Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit der Software trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für etwaige Service- und/oder Reparaturkosten. Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, die Software auf Gebrauchs- und Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Die Verwendung der Software darf nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung der Software entstehen; dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder -ausfall. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Software und der Daten verantwortlich.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er für den Einsatz und Betrieb der Software nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer ist vollumfänglich Betreiber und unterliegt den in seinem Wirkungsraum oder Sitz entsprechenden Gesetzen und Auflagen.
8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an der Software Beteiligter aufgrund Gewährleistung oder -auch nur implizierten -Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko ausgeschlossen. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
9. Allgemeines
Dieser Vertrag stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertrages lösen jegliche vorherige Vereinbarungen ab, er überlagert jede zuvor getroffene andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der Vertragsparteien bzw. ihrer rechtmäßigen Vertreter. Diese können auch als Sondervereinbarung im schriftlichen Angebot des Lizenzgebers angegeben sein. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken des Vertrages. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.
München, 08.07.2022
Lizenzvertrag für die Software “VIMP Ultimate Standard”
1. Vereinbarung
Begriffliche Definitionen zum Lizenzvertrag für die Nutzung des Media Content Management Systems von VIMP in der oben genannten Version (nachfolgend “Software”). Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend “Vertrag”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der VIMP GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”) und Ihnen bzw. dem durch Sie rechtmäßig vertretenen Unternehmen bzw. der durch sie rechtmäßig vertretenen Körperschaft, handelnd in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person oder als rechtmäßiger Vertreter einer juristischen Person (nachfolgend “Lizenznehmer”).
Durch die Akzeptanz dieser Lizenzbestimmungen und mit dem Herunterladen, Installieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Websites oder Instanzen, auf denen er die Software einsetzen möchte, so ist für jede einzelne Instanz ein separater Endkunden-Lizenzvertrag abzuschließen.
Der Begriff “Software” umfasst dabei auch sämtliche modifizierte Versionen oder Update-Versionen, sowie Erweiterungen oder Plug-Ins dieser Software, die Ihnen durch den Lizenzgeber kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden.
2. Lizenzvergabe
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine unbefristete, nicht ausschließliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes der Software, unter der Voraussetzung, dass die Software alle ursprünglichen Eigentumsvermerke weiterhin enthält und der Lizenznehmer nicht gegen Pflichten und Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Die Leistungsbeschreibung der Software in der ausgewählten Version und der Erweiterungen ist auf den Produktseiten des Lizenzgebers zu finden. Um alle Funktionen der Software im vollen Umfang nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Software von Drittanbietern. Alle in dieser Vereinbarung geregelten Punkte beziehen sich auf die VIMP Software, die seitens des Lizenzgebers zum Download angeboten, oder über einen vom Lizenzgeber beauftragten Anbieter bezogen wird. Die Einbindung weiterer, auch empfohlener Software von Drittanbietern in die VIMP Software, ist nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Die Nutzung/Einbindung von Software von Drittanbietern unterliegt unter Umständen anderen/weiteren Lizenzbedingungen, für dessen Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine vollständigen und korrekten Kontaktdaten im Online-Account auf www.vimp.com anzugeben, die vertraulich und gemäß den Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers gespeichert und genutzt werden. Änderungen dieser Daten müssen dem Lizenzgeber unverzüglich mitgeteilt werden, bzw. im Account direkt vorgenommen werden.
Der Lizenznehmer ist für den Betrieb der Software vollumfänglich selbst verantwortlich und in der direkten Haftung für jegliche Schadensformen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt sind (z.B. zum Datenschutz). Er ist außerdem im Rahmen dieser Lizenz nicht dazu berechtigt, gewaltverherrlichende, rassistische, kriminelle, rechtlich geschützte oder illegale Inhalte zu veröffentlichen, über die Software zugänglich zu machen oder die Veröffentlichung solcher Inhalte zu billigen.
Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, individuell benötigte Dokumentationen oder individuelle Verbesserungen zur Software zu erhalten. Der Lizenzgeber hat das Recht die Software in den nachfolgenden Versionen (Updates) abzuändern oder anzupassen.
3. Besondere Vereinbarungen für die Version VIMP Ultimate Standard
Der Lizenznehmer ist berechtigt:
- die Template-Dateien zu modifizieren, bzw. modifizieren zu lassen.
- diese Lizenz für den verteilten Serverbetrieb auf maximal zwei Frontendserver zu nutzen.
Einschränkungen:
- Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer geschützten Intra- oder Extranet Umgebung zu nutzen. Das Portal muss öffentlich und frei zugänglich sein.
- Sie sind nicht berechtigt jeglichen Quellcode, der in kompilierter Form vorliegt, zu dekompilieren oder zu modifizieren (z.B. durch „patchen“).
- Teile der Software weiterzugeben, zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen. Dies schließt auch eine unentgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung ein.
- die Software auf mehr als einem Portal oder einer Instanz oder unter mehreren Domains zu nutzen oder zu betreiben. Sie benötigen hierfür zusätzliche Lizenzen des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer kann entweder im Eigeninteresse handeln und die Software mit diesem Vertrag für den eigenen Betrieb verwenden, oder im Auftrag einer dritten Partei handeln. Sollte der Lizenznehmer im Auftrag einer dritten Partei auftreten, darf er die Software nach der Übergabe an diese Partei nicht weiterverwenden und keine Kopien der Software anzufertigen. Insbesondere darf der Lizenznehmer die Software oder Teile davon nicht an mehr als eine (1) dritte Partei weitergeben. Beabsichtigt der Lizenznehmer dennoch die Weitergabe an mehr als eine dritte Partei, so wird für jede einzelne Weitergabe der käufliche Erwerb einer zusätzlichen Lizenz erforderlich. Bei der Weitergabe an eine dritte Partei, muss diese als neuer Lizenznehmer unverzüglich in diese Vereinbarung eintreten. Dem Lizenzgeber ist dies vom Lizenznehmer mit allen relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. Falsche oder fehlende Angaben bedeuten einen groben Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und können zur sofortigen Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenzgeber führen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Kündigung bedarf.
4. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber hat das Recht, den Lizenznehmer und ggf. die Marke des Lizenznehmers und die Internetpräsenz des Lizenznehmers als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz des Lizenzgebers, aufzuführen. Das Recht des Lizenzgebers, den Lizenznehmer und seine Marke/Marken als Referenz zu nennen, gilt auch für jegliche weitere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung der Software (Download) an den Lizenznehmer. Das Recht auf sofortige Kündigung bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung bleibt bestehen. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, sofort sämtliche Kopien der Software zu vernichten.
6. Eigentumsrechte
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber und/oder bei seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich der Software zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die Software ist durch Urheberrechte, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenzgeber steht mit den Personen, die Inhalte auf das durch den Lizenznehmer betriebene Portal übermitteln, in keinerlei Verbindung und kennt ihre Identität nicht. Der Lizenznehmer haftet selbst für jegliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte Dritter (etwa durch eine missbräuchliche oder unerlaubte Veröffentlichung von Inhalten auf dem Portal) entstehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten.
7. Gewährleistungsausschluss
Es entfällt jegliche Gewährleistung. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw. Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit der Software trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für etwaige Service-und/oder Reparaturkosten. Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, die Software auf Gebrauchs-und Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Die Verwendung der Software darf nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung der Software entstehen; dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder -ausfall. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Software und der Daten verantwortlich.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er für den Einsatz und Betrieb der Software nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer ist vollumfänglich Betreiber und unterliegt den in seinem Wirkungsraum oder Sitz entsprechenden Gesetzen und Auflagen.
8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an der Software Beteiligter aufgrund Gewährleistung oder -auch nur implizierten -Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko ausgeschlossen. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
9. Allgemeines
Dieser Vertrag stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertrages lösen jegliche vorherige Vereinbarungen ab, er überlagert jede zuvor getroffene andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der Vertragsparteien bzw. ihrer rechtmäßigen Vertreter. Diese können auch als Sondervereinbarung im schriftlichen Angebot des Lizenzgebers angegeben sein. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken des Vertrages. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.
München, 01.11.2022
Lizenzvertrag für die Software “VIMP Ultimate Extended”
1. Vereinbarung
Begriffliche Definitionen zum Lizenzvertrag für die Nutzung des Media Content Management Systems von VIMP in der oben genannten Version (nachfolgend “Software”). Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend “Vertrag”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der VIMP GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”) und Ihnen bzw. dem durch Sie rechtmäßig vertretenen Unternehmen bzw. der durch sie rechtmäßig vertretenen Körperschaft, handelnd in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person oder als rechtmäßiger Vertreter einer juristischen Person (nachfolgend “Lizenznehmer”).
Durch die Akzeptanz dieser Lizenzbestimmungen und mit dem Herunterladen, Installieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Websites oder Instanzen, auf denen er die Software einsetzen möchte, so ist für jede einzelne Instanz ein separater Endkunden-Lizenzvertrag abzuschließen.
Der Begriff “Software” umfasst dabei auch sämtliche modifizierte Versionen oder Update-Versionen, sowie Erweiterungen oder Plug-Ins dieser Software, die Ihnen durch den Lizenzgeber kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden.
2. Lizenzvergabe
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine unbefristete, nicht ausschließliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes der Software, unter der Voraussetzung, dass die Software alle ursprünglichen Eigentumsvermerke weiterhin enthält und der Lizenznehmer nicht gegen Pflichten und Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Die Leistungsbeschreibung der Software in der ausgewählten Version und der Erweiterungen ist auf den Produktseiten des Lizenzgebers zu finden. Um alle Funktionen der Software im vollen Umfang nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Software von Drittanbietern. Alle in dieser Vereinbarung geregelten Punkte beziehen sich auf die VIMP Software, die seitens des Lizenzgebers zum Download angeboten, oder über einen vom Lizenzgeber beauftragten Anbieter bezogen wird. Die Einbindung weiterer, auch empfohlener Software von Drittanbietern in die VIMP Software, ist nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Die Nutzung/Einbindung von Software von Drittanbietern unterliegt unter Umständen anderen/weiteren Lizenzbedingungen, für dessen Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine vollständigen und korrekten Kontaktdaten im Online-Account auf www.vimp.com anzugeben, die vertraulich und gemäß den Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers gespeichert und genutzt werden. Änderungen dieser Daten müssen dem Lizenzgeber unverzüglich mitgeteilt werden, bzw. im Account direkt vorgenommen werden.
Der Lizenznehmer ist für den Betrieb der Software vollumfänglich selbst verantwortlich und in der direkten Haftung für jegliche Schadensformen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt sind (z.B. zum Datenschutz). Er ist außerdem im Rahmen dieser Lizenz nicht dazu berechtigt, gewaltverherrlichende, rassistische, kriminelle, rechtlich geschützte oder illegale Inhalte zu veröffentlichen, über die Software zugänglich zu machen oder die Veröffentlichung solcher Inhalte zu billigen.
Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, individuell benötigte Dokumentationen oder individuelle Verbesserungen zur Software zu erhalten. Der Lizenzgeber hat das Recht die Software in den nachfolgenden Versionen (Updates) abzuändern oder anzupassen.
3. Besondere Vereinbarungen für die Version VIMP Ultimate Extended
Der Lizenznehmer ist berechtigt:
- die Template-Dateien zu modifizieren, bzw. modifizieren zu lassen.
- den nicht kompilierten Quellcode der Software zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen.
- die Datenbank- und/oder Datenbanktabellenstruktur zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen.
- neuen Quellcode in vorhandene Dateien der Software oder in neuen Dateien hinzuzufügen bzw. hinzufügen zu lassen.
- Quellcode aus vorhandenen Dateien der Software bzw. gesamte Teile (Dateien oder Verzeichnisse) der Software zu entfernen.
- diese Lizenz für den verteilten Serverbetrieb auf maximal zwei Frontendserver zu nutzen.
Einschränkungen:
- Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer geschützten Intra- oder Extranet Umgebung zu nutzen. Das Portal muss öffentlich und frei zugänglich sein.
- Sie sind nicht berechtigt Quellcode, der in kompilierter Form vorliegt zu dekompilieren oder zu modifizieren (z.B. durch „patchen“).
- Teile der Software weiterzugeben, zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen. Dies schließt auch eine unentgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung ein.
- die Software auf mehr als einem Portal oder einer Instanz oder unter mehreren Domains zu nutzen oder zu betreiben. Sie benötigen hierfür zusätzliche Lizenzen des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer kann entweder im Eigeninteresse handeln und die Software mit diesem Vertrag für den eigenen Betrieb verwenden und anpassen, oder im Auftrag einer dritten Partei handeln. Sollte der Lizenznehmer im Auftrag einer dritten Partei auftreten, darf er die Software nach der Übergabe an diese Partei nicht weiterverwenden und keine Kopien der Software anzufertigen. Insbesondere darf der Lizenznehmer die Software oder Teile davon nicht an mehr als eine (1) dritte Partei weitergeben. Beabsichtigt der Lizenznehmer dennoch die Weitergabe an mehr als eine dritte Partei, so wird für jede einzelne Weitergabe der käufliche Erwerb einer zusätzlichen Lizenz erforderlich. Bei der Weitergabe an eine dritte Partei, muss diese als neuer Lizenznehmer unverzüglich in diese Vereinbarung eintreten. Dem Lizenzgeber ist dies vom Lizenznehmer mit allen relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. Falsche oder fehlende Angaben bedeuten einen groben Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und können zur sofortigen Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenzgeber führen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Kündigung bedarf.
4. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber hat das Recht, den Lizenznehmer und ggf. die Marke des Lizenznehmers und die Internetpräsenz des Lizenznehmers als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz des Lizenzgebers, aufzuführen. Das Recht des Lizenzgebers, den Lizenznehmer und seine Marke/Marken als Referenz zu nennen, gilt auch für jegliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung der Software (Download) an den Lizenznehmer. Das Recht auf sofortige Kündigung bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung bleibt bestehen. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, sofort sämtliche Kopien der Software zu vernichten.
6. Eigentumsrechte
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber und/oder bei seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich der Software zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die Software ist durch Urheberrechte, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenzgeber steht mit den Personen, die Inhalte auf das durch den Lizenznehmer betriebene Portal übermitteln, in keinerlei Verbindung und kennt ihre Identität nicht. Der Lizenznehmer haftet selbst für jegliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte Dritter (etwa durch eine missbräuchliche oder unerlaubte Veröffentlichung von Inhalten auf dem Portal) entstehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten.
7. Gewährleistungsausschluss
Es entfällt jegliche Gewährleistung. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw. Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit der Software trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für etwaige Service-und/oder Reparaturkosten. Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, die Software auf Gebrauchs-und Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Die Verwendung der Software darf nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung der Software entstehen; dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder -ausfall. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Software und der Daten verantwortlich.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er für den Einsatz und Betrieb der Software nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer ist vollumfänglich Betreiber und unterliegt den in seinem Wirkungsraum oder Sitz entsprechenden Gesetzen und Auflagen.
8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an der Software Beteiligter aufgrund Gewährleistung oder -auch nur implizierten -Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko ausgeschlossen. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
9. Allgemeines
Dieser Vertrag stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertrages lösen jegliche vorherige Vereinbarungen ab, er überlagert jede zuvor getroffene andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der Vertragsparteien bzw. ihrer rechtmäßigen Vertreter. Diese können auch als Sondervereinbarung im schriftlichen Angebot des Lizenzgebers angegeben sein. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken des Vertrages. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.
München, 01.11.2022
Lizenzvertrag für die Software “VIMP Enterprise”
1. Vereinbarung
Begriffliche Definitionen zum Lizenzvertrag für die Nutzung des Media Content Management Systems von VIMP in der oben genannten Version (nachfolgend “Software”). Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend “Vertrag”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der VIMP GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”) und Ihnen bzw. dem durch Sie rechtmäßig vertretenen Unternehmen bzw. der durch sie rechtmäßig vertretenen Körperschaft, handelnd in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person oder als rechtmäßiger Vertreter einer juristischen Person (nachfolgend “Lizenznehmer”).
Durch die Akzeptanz dieser Lizenzbestimmungen und mit dem Herunterladen, Installieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Websites oder Instanzen, auf denen er die Software einsetzen möchte, so ist für jede einzelne Instanz ein separater Endkunden-Lizenzvertrag abzuschließen.
Der Begriff “Software” umfasst dabei auch sämtliche modifizierte Versionen oder Update-Versionen, sowie Erweiterungen oder Plug-Ins dieser Software, die Ihnen durch den Lizenzgeber kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden.
2. Lizenzvergabe
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine unbefristete, nicht ausschließliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes der Software, unter der Voraussetzung, dass die Software alle ursprünglichen Eigentumsvermerke weiterhin enthält und der Lizenznehmer nicht gegen Pflichten und Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Die Leistungsbeschreibung der Software in der ausgewählten Version und der Erweiterungen ist auf den Produktseiten des Lizenzgebers zu finden. Um alle Funktionen der Software im vollen Umfang nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Software von Drittanbietern. Alle in dieser Vereinbarung geregelten Punkte beziehen sich auf die VIMP Software, die seitens des Lizenzgebers zum Download angeboten, oder über einen vom Lizenzgeber beauftragten Anbieter bezogen wird. Die Einbindung weiterer, auch empfohlener Software von Drittanbietern in die VIMP Software, ist nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Die Nutzung/Einbindung von Software von Drittanbietern unterliegt unter Umständen anderen/weiteren Lizenzbedingungen, für dessen Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine vollständigen und korrekten Kontaktdaten im Online-Account auf www.VIMP.com anzugeben, die vertraulich und gemäß den Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers gespeichert und genutzt werden. Änderungen dieser Daten müssen dem Lizenzgeber unverzüglich mitgeteilt werden, bzw. im Account direkt vorgenommen werden.
Der Lizenznehmer ist für den Betrieb der Software vollumfänglich selbst verantwortlich und in der direkten Haftung für jegliche Schadensformen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt sind (z.B. zum Datenschutz). Er ist außerdem im Rahmen dieser Lizenz nicht dazu berechtigt, gewaltverherrlichende, rassistische, kriminelle, rechtlich geschützte oder illegale Inhalte zu veröffentlichen, über die Software zugänglich zu machen oder die Veröffentlichung solcher Inhalte zu billigen.
Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, individuell benötigte Dokumentationen oder individuelle Verbesserungen zur Software zu erhalten. Der Lizenzgeber hat das Recht die Software in den nachfolgenden Versionen (Updates) abzuändern oder anzupassen.
3. Besondere Vereinbarungen für die Version VIMP Enterprise
Der Lizenznehmer ist berechtigt:
- die Template-Dateien zu modifizieren, bzw. modifizieren zu lassen.
- den nicht kompilierten Quellcode der Software zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen.
- die Datenbank- und/oder Datenbanktabellenstruktur zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen.
- neuen Quellcode in vorhandene Dateien der Software oder in neuen Dateien hinzuzufügen bzw. hinzufügen zu lassen.
- Quellcode aus vorhandenen Dateien der Software bzw. gesamte Teile (Dateien oder Verzeichnisse) der Software zu entfernen.
- die Software in einer geschützten Intra- oder Extranet Umgebung zu nutzen.
Einschränkungen:
- Sie sind nicht berechtigt Quellcode, der in kompilierter Form vorliegt zu dekompilieren oder zu modifizieren (z.B. durch „patchen“).
- Teile der Software weiterzugeben, zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen. Dies schließt auch eine unentgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung ein.
- die Software auf mehr als einem Portal oder einer Instanz oder unter mehreren Domains zu nutzen oder zu betreiben. Sie benötigen hierfür zusätzliche Lizenzen des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer kann entweder im Eigeninteresse handeln und die Software mit diesem Vertrag für den eigenen Betrieb verwenden und anpassen, oder im Auftrag einer dritten Partei handeln. Sollte der Lizenznehmer im Auftrag einer dritten Partei auftreten, darf er die Software nach der Übergabe an diese Partei nicht weiterverwenden und keine Kopien der Software anzufertigen. Insbesondere darf der Lizenznehmer die Software oder Teile davon nicht an mehr als eine (1) dritte Partei weitergeben. Beabsichtigt der Lizenznehmer dennoch die Weitergabe an mehr als eine dritte Partei, so wird für jede einzelne Weitergabe der käufliche Erwerb einer zusätzlichen Lizenz erforderlich. Bei der Weitergabe an eine dritte Partei, muss diese als neuer Lizenznehmer unverzüglich in diese Vereinbarung eintreten. Dem Lizenzgeber ist dies vom Lizenznehmer mit allen relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. Falsche oder fehlende Angaben bedeuten einen groben Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und können zur sofortigen Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenzgeber führen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Kündigung bedarf.
Für den Bezug und die Nutzung der Software sind vom Lizenznehmer die vereinbarten Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Zahl der angebundenen und/oder registrierten Mitarbeiter oder Benutzer des Lizenznehmers, sowie die benötige Zahl an einzelnen Instanzen der Software. Sobald diese Zahl die vereinbarte Grenze überschreitet, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diese umgehend dem Lizenzgeber zu melden und die Vereinbarung über die Nutzung entsprechend anpassen zu lassen.
Im Rahmen der Nutzung der Lizenz und Software ist der Lizenznehmer verpflichtet, laufende Gebühren für Updates und Support zu entrichten (monatlich oder jährlich). Diese und weitere Vereinbarungen sind dem Angebot zu entnehmen. Sollten diese Gebühren nach einer entsprechenden Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen nicht mehr entrichtet werden, so hat das unmittelbar eine Kündigung dieser Lizenzvereinbarung zur Folge, die vom Lizenzgeber schriftlich ausgesprochen werden muss. Bei einer Kündigung des Lizenzvertrags durch den Lizenznehmer entfallen die Gebühren, ohne dass es einer Frist bedarf. Bereits bezahlte Gebühren für Updates & Support werden jedoch nicht rückerstattet.
4. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber hat das Recht, den Lizenznehmer und ggf. die Marke des Lizenznehmers und die Internetpräsenz des Lizenznehmers als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz des Lizenzgebers, aufzuführen. Das Recht des Lizenzgebers, den Lizenznehmer und seine Marke/Marken als Referenz zu nennen, gilt auch für jegliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung der Software (Download) an den Lizenznehmer. Das Recht auf sofortige Kündigung bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung bleibt bestehen. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, sofort sämtliche Kopien der Software zu vernichten.
6. Eigentumsrechte
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber und/oder bei seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich der Software zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die Software ist durch Urheberrechte, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenzgeber steht mit den Personen, die Inhalte auf das durch den Lizenznehmer betriebene Portal übermitteln, in keinerlei Verbindung und kennt ihre Identität nicht. Der Lizenznehmer haftet selbst für jegliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte Dritter (etwa durch eine missbräuchliche oder unerlaubte Veröffentlichung von Inhalten auf dem Portal) entstehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten.
7. Gewährleistungsausschluss
Es entfällt jegliche Gewährleistung. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw. Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit der Software trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für etwaige Service-und/oder Reparaturkosten. Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, die Software auf Gebrauchs-und Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Die Verwendung der Software darf nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung der Software entstehen; dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder -ausfall. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Software und der Daten verantwortlich.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er für den Einsatz und Betrieb der Software nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer ist vollumfänglich Betreiber und unterliegt den in seinem Wirkungsraum oder Sitz entsprechenden Gesetzen und Auflagen.
8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an der Software Beteiligter aufgrund Gewährleistung oder -auch nur implizierten -Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko ausgeschlossen. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
9. Allgemeines
Dieser Vertrag stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertrages lösen jegliche vorherige Vereinbarungen ab, er überlagert jede zuvor getroffene andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der Vertragsparteien bzw. ihrer rechtmäßigen Vertreter. Diese können auch als Sondervereinbarung im schriftlichen Angebot des Lizenzgebers angegeben sein. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken des Vertrages. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.
München, 01.11.2022
Lizenzvertrag für die Software “VIMP Campus”
1. Vereinbarung
Begriffliche Definitionen zum Lizenzvertrag für die Nutzung des Media Content Management Systems von VIMP in der oben genannten Version (nachfolgend “Software”). Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend “Vertrag”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der VIMP GmbH (nachfolgend “Lizenzgeber”) und Ihnen bzw. dem durch Sie rechtmäßig vertretenen Unternehmen bzw. der durch sie rechtmäßig vertretenen Körperschaft, handelnd in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person oder als rechtmäßiger Vertreter einer juristischen Person (nachfolgend “Lizenznehmer”).
Durch die Akzeptanz dieser Lizenzbestimmungen und mit dem Herunterladen, Installieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Betreibt ein Lizenznehmer mehrere Websites oder Instanzen, auf denen er die Software einsetzen möchte, so ist für jede einzelne Instanz ein separater Endkunden-Lizenzvertrag abzuschließen.
Der Begriff “Software” umfasst dabei auch sämtliche modifizierte Versionen oder Update-Versionen, sowie Erweiterungen oder Plug-Ins dieser Software, die Ihnen durch den Lizenzgeber kostenlos oder kostenpflichtig zugänglich gemacht werden.
2. Lizenzvergabe
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine unbefristete, nicht ausschließliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes der Software, unter der Voraussetzung, dass die Software alle ursprünglichen Eigentumsvermerke weiterhin enthält und der Lizenznehmer nicht gegen Pflichten und Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
Die Leistungsbeschreibung der Software in der ausgewählten Version und der Erweiterungen ist auf den Produktseiten des Lizenzgebers zu finden. Um alle Funktionen der Software im vollen Umfang nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Software von Drittanbietern. Alle in dieser Vereinbarung geregelten Punkte beziehen sich auf die VIMP Software, die seitens des Lizenzgebers zum Download angeboten, oder über einen vom Lizenzgeber beauftragten Anbieter bezogen wird. Die Einbindung weiterer, auch empfohlener Software von Drittanbietern in die VIMP Software, ist nicht Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Die Nutzung/Einbindung von Software von Drittanbietern unterliegt unter Umständen anderen/weiteren Lizenzbedingungen, für dessen Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine vollständigen und korrekten Kontaktdaten im Online-Account auf www.vimp.com anzugeben, die vertraulich und gemäß den Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers gespeichert und genutzt werden. Änderungen dieser Daten müssen dem Lizenzgeber unverzüglich mitgeteilt werden, bzw. im Account direkt vorgenommen werden.
Der Lizenznehmer ist für den Betrieb der Software vollumfänglich selbst verantwortlich und in der direkten Haftung für jegliche Schadensformen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt sind (z.B. zum Datenschutz). Er ist außerdem im Rahmen dieser Lizenz nicht dazu berechtigt, gewaltverherrlichende, rassistische, kriminelle, rechtlich geschützte oder illegale Inhalte zu veröffentlichen, über die Software zugänglich zu machen oder die Veröffentlichung solcher Inhalte zu billigen.
Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, individuell benötigte Dokumentationen oder individuelle Verbesserungen zur Software zu erhalten. Der Lizenzgeber hat das Recht die Software in den nachfolgenden Versionen (Updates) abzuändern oder anzupassen.
3. Besondere Vereinbarungen für die Version VIMP Campus
Der Lizenznehmer ist berechtigt:
- die Template-Dateien zu modifizieren, bzw. modifizieren zu lassen
- den nicht kompilierten Quellcode der Software zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen
- die Datenbank- und/oder Datenbanktabellenstruktur zu modifizieren bzw. modifizieren zu lassen
- neuen Quellcode in vorhandene Dateien der Software oder in neuen Dateien hinzuzufügen bzw. hinzufügen zu lassen
- Quellcode aus vorhandenen Dateien der Software bzw. gesamte Teile (Dateien oder Verzeichnisse) der Software zu entfernen
- die Software in einer geschützten Intra- oder Extranet Umgebung zu nutzen
Einschränkungen:
- Sie sind nicht berechtigt Quellcode, der in kompilierter Form vorliegt zu dekompilieren oder zu modifizieren (z.B. durch „patchen“).
- Teile der Software weiterzugeben, zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen. Dies schließt auch eine unentgeltliche Weitergabe oder Zugänglichmachung ein.
- die Software auf mehr als einem Portal oder einer Instanz oder unter mehreren Domains zu nutzen oder zu betreiben. Sie benötigen hierfür zusätzliche Lizenzen des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer kann entweder im Eigeninteresse handeln und die Software mit diesem Vertrag für den eigenen Betrieb verwenden und anpassen, oder im Auftrag einer dritten Partei handeln. Sollte der Lizenznehmer im Auftrag einer dritten Partei auftreten, darf er die Software nach der Übergabe an diese Partei nicht weiterverwenden und keine Kopien der Software anzufertigen. Insbesondere darf der Lizenznehmer die Software oder Teile davon nicht an mehr als eine (1) dritte Partei weitergeben. Beabsichtigt der Lizenznehmer dennoch die Weitergabe an mehr als eine dritte Partei, so wird für jede einzelne Weitergabe der käufliche Erwerb einer zusätzlichen Lizenz erforderlich. Bei der Weitergabe an eine dritte Partei, muss diese als neuer Lizenznehmer unverzüglich in diese Vereinbarung eintreten. Dem Lizenzgeber ist dies vom Lizenznehmer mit allen relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. Falsche oder fehlende Angaben bedeuten einen groben Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und können zur sofortigen Aufhebung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenzgeber führen, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Kündigung bedarf.
Für den Bezug und die Nutzung der Software sind vom Lizenznehmer die vereinbarten Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach der Zahl der angebundenen und/oder registrierten Mitarbeiter oder Benutzer des Lizenznehmers, sowie die benötige Zahl an einzelnen Instanzen der Software. Sobald diese Zahl die vereinbarte Grenze überschreitet, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diese umgehend dem Lizenzgeber zu melden und die Vereinbarung über die Nutzung entsprechend anpassen zu lassen.
Im Rahmen der Nutzung der Lizenz und Software ist der Lizenznehmer verpflichtet, laufende Gebühren für Updates und Support zu entrichten (monatlich oder jährlich). Diese und weitere Vereinbarungen sind dem Angebot zu entnehmen. Sollten diese Gebühren nach einer entsprechenden Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen nicht mehr entrichtet werden, so hat das unmittelbar eine Kündigung dieser Lizenzvereinbarung zur Folge, die vom Lizenzgeber schriftlich ausgesprochen werden muss. Bei einer Kündigung des Lizenzvertrags durch den Lizenznehmer entfallen die Gebühren, ohne dass es einer Frist bedarf. Bereits bezahlte Gebühren für Updates & Support werden jedoch nicht rückerstattet.
4. Rechte des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber hat das Recht, den Lizenznehmer und ggf. die Marke des Lizenznehmers und die Internetpräsenz des Lizenznehmers als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz des Lizenzgebers, aufzuführen. Das Recht des Lizenzgebers, den Lizenznehmer und seine Marke/Marken als Referenz zu nennen, gilt auch für jegliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung der Software (Download) an den Lizenznehmer. Das Recht auf sofortige Kündigung bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung bleibt bestehen. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, sofort sämtliche Kopien der Software zu vernichten.
6. Eigentumsrechte
Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber und/oder bei seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich der Software zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Die Software ist durch Urheberrechte, andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch internationale Verträge geschützt. Der Lizenzgeber steht mit den Personen, die Inhalte auf das durch den Lizenznehmer betriebene Portal übermitteln, in keinerlei Verbindung und kennt ihre Identität nicht. Der Lizenznehmer haftet selbst für jegliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte Dritter (etwa durch eine missbräuchliche oder unerlaubte Veröffentlichung von Inhalten auf dem Portal) entstehen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten.
7. Gewährleistungsausschluss
Es entfällt jegliche Gewährleistung. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw. Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit der Software trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für etwaige Service-und/oder Reparaturkosten. Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, die Software auf Gebrauchs-und Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Die Verwendung der Software darf nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert. Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung der Software entstehen; dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder -ausfall. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Software und der Daten verantwortlich.
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er für den Einsatz und Betrieb der Software nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer ist vollumfänglich Betreiber und unterliegt den in seinem Wirkungsraum oder Sitz entsprechenden Gesetzen und Auflagen.
8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind, entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an der Software Beteiligter aufgrund Gewährleistung oder -auch nur implizierten -Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko ausgeschlossen. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
9. Allgemeines
Dieser Vertrag stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertrages lösen jegliche vorherige Vereinbarungen ab, er überlagert jede zuvor getroffene andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der Vertragsparteien bzw. ihrer rechtmäßigen Vertreter. Diese können auch als Sondervereinbarung im schriftlichen Angebot des Lizenzgebers angegeben sein. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken des Vertrages. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.
München, 01.11.2022